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   BAG, 16.11.1981 - 6 AZR 621/80   

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https://dejure.org/1981,1322
BAG, 16.11.1981 - 6 AZR 621/80 (https://dejure.org/1981,1322)
BAG, Entscheidung vom 16.11.1981 - 6 AZR 621/80 (https://dejure.org/1981,1322)
BAG, Entscheidung vom 16. November 1981 - 6 AZR 621/80 (https://dejure.org/1981,1322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mündliche Verhandlung - Sprungrevision - Zustimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 325
  • MDR 1982, 611
  • NVwZ 1982, 400 (Ls.)
  • JR 1982, 528
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Allerdings muß die Erklärung, gerade wenn sie vor Erlaß des Urteils erteilt wurde, zweifelsfrei ergeben, daß nicht nur die Zulassung der Revision beantragt, sondern auch bereits deren Einlegung durch die Gegenseite zugestimmt wird (BAGE 36, 325, 326 = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1979, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Oktober 1986, aaO, zu I 1 a der Gründe).
  • BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86

    Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers

    Demgemäß hat auch das Bundesarbeitsgericht betont, es sei zwar möglich, im Verfahren erster Instanz schon vor Erlaß des Urteils der Einlegung einer Sprungrevision zuzustimmen, etwa zu Protokoll des Gerichts, die Erklärung müsse aber deutlich ergeben, daß nicht nur die Zulassung der Revision beantragt, sondern bereits deren Einlegung durch die Gegenseite zugestimmt werde (BAG 36, 325, 326 = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1979, zu II 2 der Gründe, mit Anmerkung von Vollkommer).
  • BAG, 13.10.1992 - 6 AZR 230/92

    Rechtsmittel der Sprungrevision im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 31. Januar 1955 - III ZR 77/54 - LM § 566 a ZPO Nr. 1) und des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 36, 325 f. = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1979, zu II 1 der Gründe, m. zust. Anm. von Vollkommer) kann die Zustimmungserklärung zwar dem zur Entscheidung berufenen Gericht auch noch nach Eingang der Revisionsschrift vorgelegt werden, sie muß dort jedoch vor Ablauf der Revisionsfrist eingehen.
  • BAG, 24.06.1982 - 6 AZR 1277/79
    Dieser Auffassung des Arbeitsgerichts folgt der erkennende Senat aber nicht, wie er bereits im Beschluß vom 16. November 1981 (6 AZR 621/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat.
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